16.10.2004

Für die Neuverhandlung des Flugdaten-Abkommens mit den USA

Bereits seit März 2003 haben die US-Behörden Zugriff auf die Buchungsdatenbanken europäischer Airlines. Nach langen Verhandlungen seitens der EU-Kommission endete der rechtwidrige Zustand mit der Zustimmung zu dem Abkommen im Mai 2004. Trotz starker Kritik des EU-Parlaments ist das Abkommen nun gültig. Ein Ersuchen des Parlaments zur Rücknahme des Abkommens beim europäischen Gerichtshof ist derzeit noch nicht entschieden.

Die Jungen Liberalen lehnen dieses Abkommen konsequent ab und fordern deshalb:

  1. Die Rücknahme der Entscheidung der EU-Kommission und sofortige Annullierung des Abkommens

  2. Im Falle eines negativen Urteils seitens des EuGHs muss die ALDE (Alliance of Liberals and Democrats for Europe) im europäischen Parlament in jedem Fall eine Nichtigkeitsklage gemäß Art 230 EGV anstreben.

  3. Regelung des Flugdatenproblems in einem neuen Abkommen, welches den EU-Datenschutzrichtlinien entspricht.

Ein neues Abkommen ist aufgrund der rechtlichen Lage zwingend, allerdings darf in jedem Fall nur ein Abkommen beschlossen werden, welches folgende Grundsätze enthält:

  1. Einhaltung der Datenschutzrichtlinie 95/94/EG, die strenge Vorschriften für die Weitergabe von Daten in Nicht-EU-Länder vorschreibt

  2. Push-Verfahren anstatt Pull-Verfahren beim Zugriff auf die Daten

  3. Einhaltung des Zweckbindungsprinzips

  4. Speicherfrist der Daten maximal für den Zeitraum des Aufenthalts

  5. Transparenz für die Fluggäste bezüglich ihrer Daten

  6. Einrichtung einer Beschwerdeinstanz bei den US-Behörden für Fluggäste

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